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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 12.10.2025

Diese AGB regeln die Vertragsbeziehungen zwischen Kay Maik Fotografie (nachfolgend „Fotograf“) und seinen Auftraggeber:innen (Verbraucher:innen und Unternehmer:innen). Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie in Textform bestätigt wurden.

1. Geltungsbereich & Begriffe

1.1 Die AGB gelten für alle Angebote, Buchungen und Leistungen, insbesondere Hochzeitsreportagen, Paar-/Familien‑ und Portrait‑Shootings, Fotobox‑Vermietung sowie Produktfotografie.

1.2 Verbraucher:in ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu überwiegend privaten Zwecken abschließt. Unternehmer:in ist, wer bei Vertragsschluss in Ausübung gewerblicher oder selbständiger Tätigkeit handelt. Bildmaterial umfasst alle Werke/Dateien (Foto/Video), unabhängig vom Medium.

1.3 Individuelle Abreden (z. B. Angebot/Leistungsbeschreibung) gehen diesen AGB vor.

2. Vertragsschluss & Buchung

2.1 Ein Vertrag kommt durch Annahme eines verbindlichen Angebots des Fotografen oder durch Buchungsbestätigung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen mindestens der Textform.

2.2 Terminreservierung (Hochzeit/Shooting): Zur festen Reservierung ist eine Anzahlung von 30 % der Auftragssumme fällig. Geht die Anzahlung nicht fristgerecht ein, kann der Fotograf den Termin anderweitig vergeben.

2.3 Leistungsumfang: Maßgeblich ist die schriftliche Leistungsbeschreibung (z. B. Pakete/Optionen). Der Fotograf schuldet eine sorgfältige, künstlerisch‑handwerkliche Leistung, nicht die Anfertigung bestimmter Motive oder die Erzielung eines bestimmten Erfolgs.

2.4 Der/Die Auftraggeber:in stellt sicher, dass am Einsatzort fotografiert werden darf (Hausrecht/Location/Religionsräume) und erforderliche Einwilligungen Dritter vorliegen.

3. Vergütung, Fälligkeit, Spesen

3.1 Es gilt das vereinbarte Honorar; alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.

3.2 Zahlungsplan: 30 % Anzahlung bei Buchung, Restzahlung bei Lieferung der Online‑Galerie bzw. bei Übergabe der Bilddateien, spätestens 7 Tage danach. Bei Reportagen über 8 h kann eine Teilrechnung nach Durchführung erstellt werden.

3.3 Spesen/Reisekosten: An- und Abfahrt, Park‑/Mautgebühren, Übernachtungen und notwendige Spesen werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet (Kilometerpauschale/DB/Flug gemäß Angebot). Arbeitszeit über den vereinbarten Rahmen hinaus gilt als Überstunde und wird gemäß Preisliste je angefangener 30 Min. berechnet.

3.4 Aufrechnungen/Zurückbehaltungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

4. Termine, Umbuchung, Stornierung, Kündigung

4.1 Kündigung (Werkvertrag): Ein:e Auftraggeber:in kann bis zur Vollendung kündigen; bereits erbrachte Leistungen und nicht ersparte Aufwände sind zu vergüten.

4.2 Stornostaffel (pauschalierter Ausgleich): bezogen auf den Netto‑Gesamtpreis

  • bis 120 Tage vor Termin: 20 %

  • 119–90 Tage: 40 %

  • 89–30 Tage: 60 %

  • 29–8 Tage: 80 %

  • 7 Tage bis Termin: 90 %

Ein niedrigerer/höherer Schaden kann nachgewiesen werden. Bereits vereinnahmte Anzahlungen werden verrechnet.

4.3 Kundenfreundliche Umbuchung:

  • 90 Tage vorher: kostenfrei

  • 89–30 Tage: 10 % Umbuchungsgebühr (auf den neuen Termin anrechenbar)

  • < 30 Tage: Umbuchung nur bei verfügbarer Kapazität; 50 % der Stornopauschale wird auf die neue Buchung angerechnet.

4.4 Ausfall Fotograf: Bei unverschuldetem Ausfall (z. B. Krankheit/ höhere Gewalt) informiert der Fotograf unverzüglich, erstattet nicht erbrachte Leistungen und bemüht sich ohne Verpflichtung um Ersatz. Bei verschuldetem Ausfall gelten die gesetzlichen Ansprüche.

4.5 Widerruf (Fernabsatz): Für fest datierte Freizeit‑/Event‑Dienstleistungen (z. B. Hochzeitsreportage) besteht regelmäßig kein Widerrufsrecht. Im Übrigen gilt die gesetzliche Widerrufsbelehrung.

4.6 Terminverschiebungen, Stornos und Kündigungen bedürfen mindestens der Textform (z. B. E‑Mail).

5. Durchführung, Stilfreiheit, Mitwirkung

5.1 Der Fotograf wählt Bildschnitt, Perspektive, Lichtführung, Bearbeitungsstil und Motivauswahl nach künstlerischer Freiheit. Reklamationen hierüber sind ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

5.2 Der/Die Auftraggeber:in wirkt angemessen mit (z. B. Zeitplan/Ansprechpartner:in, Liste wichtiger Personen/Momente). Verzögerungen (z. B. Warten wegen Fotografierverbot, fehlender Zugang, verspätetes Eintreffen) gelten als Arbeitszeit.

6. Lieferung, Abnahme, Korrekturen

6.1 Formate: Lieferung als digitale Dateien (JPEG, sRGB). Ein Anspruch auf Herausgabe von RAW‑Dateien besteht nicht.

6.2 Fristen: Richtwerte – Hochzeitsreportage: 4–8 Wochen, Portrait/Familie: 7–14 Tage, Produktfotos: nach Vereinbarung. Teaser‑Vorauswahl („Sneak‑Peeks“) kann optional vereinbart werden.

6.3 Auswahl/Abnahme: Die Bildauswahl trifft der Fotograf. Wenn innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung keine substantiierte Mängelrüge eingeht, gelten die Bilder als abgenommen.

6.4 Retusche/Korrekturschleifen: Grundbearbeitung (Farblook, Helligkeit, Zuschnitt) ist inkludiert. Erweiterte Retuschen (z. B. Beauty‑/Objektentfernung, Composings) sind Zusatzleistungen und werden nach Aufwand oder Paket berechnet. Eine (1) moderate Änderungsrunde bei Produktfotos ist enthalten, sofern im Angebot genannt.

6.5 Archivierung: Der Fotograf bewahrt Dateien freiwillig bis zu 12 Monaten auf (ohne Pflicht/Haftung). Eine erneute Bereitstellung ist serviceabhängig und kostenpflichtig.

7. Nutzungsrechte (Privatkund:innen – Hochzeiten/Shootings)

7.1 Mit vollständiger Zahlung wird ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur privaten Nutzung eingeräumt (Drucke, Fotobücher, private Social‑Media‑Profile). Veränderungen jenseits üblicher Zuschnitte/Filter sowie der Einsatz in kommerziellem Kontext sind ohne Zustimmung nicht gestattet.

7.2 Veröffentlichung mit Namensnennung „Kay Maik Fotografie“ ist bei Social‑Media‑Posts erwünscht; eine Pflicht hierzu besteht im Privatbereich nicht.

7.3 Kommerzielle Nutzungen (z. B. gewerbliche Webseiten, Werbung von Dienstleistern der Hochzeit) bedürfen einer gesonderten Lizenz.

8. Nutzungsrechte (Unternehmen – Produktfotos)

8.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, erhält der/die Auftraggeber:in ein einfaches, nicht exklusives Nutzungsrecht für Online‑Shop, Website, Social‑Media‑Profile des Unternehmens und digitale Werbeanzeigen im D‑A‑CH‑Raum, zeitlich unbeschränkt. Print, POS, Out‑of‑Home, Marktplätze (z. B. Amazon), Reseller‑Weitergaben oder internationale Kampagnen bedürfen einer Erweiterung (Lizenzmatrix/Buy‑out).

8.2 Bearbeitung/Weitergabe: Bearbeitungen, Weitergabe an Dritte (Agenturen/Reseller) oder Nutzung in Templates sind nur im lizenzierten Umfang gestattet. Exklusivrechte/Buy‑outs sind gesondert vergütungspflichtig.

8.3 Die Urheberpersönlichkeitsrechte (Namensnennung/Entstellungsschutz) bleiben unberührt.

9. Recht am eigenen Bild & Veröffentlichungen (Portfolio)

9.1 Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen Personen erkennbar sind, erfolgt nur mit Einwilligung der Abgebildeten oder auf anderer zulässiger Rechtsgrundlage. Für Hochzeiten kann die/der Auftraggeber:in eine Portfolio‑Freigabe (z. B. Website/Instagram) ganz oder teilweise erteilen oder verweigern. Ein späterer Widerruf wirkt nur für die Zukunft.

9.2 Gruppen‑/Übersichtsaufnahmen in Kirchen/Standesämtern/Locations erfolgen unter Beachtung des Hausrechts. Die/der Auftraggeber:in unterstützt beim Einholen etwa erforderlicher Hinweise/Einwilligungen.

9.3 Dienstleister (z. B. Floristik, Visagistik) erhalten Bildnutzungen nur auf Basis separater Lizenzen.

10. Besondere Bedingungen Fotobox (Photobooth)

10.1 Leistung & Voraussetzungen: Lieferung/Abholung gemäß Vereinbarung; Aufbauzeit ~30–60 Min. Erforderlich: 230 V/Schuko, ebenerdiger, trockener Standort (mind. 2×2 m), Zugang während der Mietzeit.

10.2 Nutzung: Sorgfältiger, bestimmungsgemäßer Gebrauch; Kinder nur unter Aufsicht. Der/Die Auftraggeber:in haftet für Schäden/Verlust während der Mietzeit. Eine Kaution von 150 € kann erhoben werden.

10.3 Drucken/Daten: Anzahl der Drucke/Layouts gemäß Paket. Digitale Dateien werden nach der Veranstaltung bereitgestellt. Speicherung auf dem Gerät wird regelmäßig nach Übergabe gelöscht; Backups liegen in der Verantwortung des Fotografen nur, soweit vertraglich vereinbart.

10.4 Verspätungen/Unmöglichkeit: Wartezeiten mangels Zugang/Strom gelten als Mietzeit. Bei höherer Gewalt/defekter Location‑Infrastruktur entfällt die Leistungspflicht; bezahlte Beträge für nicht erbrachte Zeiten werden erstattet.

11. Haftung

11.1 Der Fotograf haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist dann auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

11.2 Für Datenverluste haftet der Fotograf nur, soweit der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung auch beim/bei der Auftraggeber:in nicht eingetreten wäre.

11.3 Der/Die Auftraggeber:in ist für Rechte Dritter an Locations, Marken, Designs, Produkten etc. verantwortlich und stellt den Fotografen insoweit von Ansprüchen frei, soweit sie aus seinem/ihrem Verantwortungsbereich stammen.

12. Eigentum, Dateien, RAW

12.1 Das Urheberrecht verbleibt beim Fotografen. Mit Zahlung werden Nutzungsrechte gemäß §§ 7–8 eingeräumt.

12.2 Herausgabe von RAW‑Dateien/uneditierten Sequenzen ist ausgeschlossen, sofern nicht gesondert vereinbart.

12.3 Physische Datenträger/Prints bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Fotografen (Eigentumsvorbehalt).

13. Datenschutz

13.1 Es gilt die Datenschutzerklärung des Fotografen in der jeweils aktuellen Fassung (Website). Sie erläutert insbesondere Rechtsgrundlagen, Speicherdauern, Betroffenenrechte und – bei Fotobox/Online‑Galerien – die Verarbeitung der dabei entstehenden personenbezogenen Daten.

13.2 Bei B2B‑Aufträgen, in denen der Fotograf im Auftrag fremde personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. Produktfotos mit Personenbezug, Mitarbeiterportraits), kann eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) abgeschlossen werden.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts.

14.2 Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich‑rechtliche Sondervermögen ist der Sitz des Fotografen; für Verbraucher:innen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

14.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

14.4 Änderungen/Ergänzungen bedürfen mindestens der Textform (z. B. E‑Mail).

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